Das Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen erfolgt grundsätzlich nur auf Veranlassung des Jugendamtes.
Der Aufnahmeprozess wird während der allgemeinen Dienstzeiten durch erfahrene sozialpädagogische Mitarbeiter und außerhalb der werktäglichen Arbeitszeit durch die Rufbereitschaft unserer Einrichtung begleitet.
So stellen wir sicher, dass der junge Mensch in einer belastenden Krisensituation sicher aufgefangen und individuell entsprechend seiner Problemlage stabilisiert wird.