Jede im Verbund sozialpädagogischer Kleingruppen e. V. beschäftigte Person, unabhängig von ihrer Aufgabenstellung oder Position, kann sich an die Ombudsstelle wenden.
Anlässe könnten sein:
- Sie fühlen sich ungerecht behandelt oder verletzt.
- Sie konnten Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten bisher nicht klären.
- Sie haben ein Anliegen, das bislang nicht genügend gewürdigt wurde.
- Ausgenommen sind private Konflikte von Beteiligten und Fälle, in denen bereits ein Rechtsbeistand eingeschaltet worden ist.
Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie die Ombudsstelle einschalten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit an die Vorgesetzten zu wenden. MitarbeiterInnen, die einen Konflikt ansprechen oder auf gravierendes Fehlverhalten
Was macht die Ombudsperson?
- Aufgabe der Ombudsstelle ist es, mitzuhelfen, auf unbürokratische Art einen von den beteiligten Personen/Parteien akzeptierten Lösungsweg zu finden, um weiterhin förderliche Arbeitsbedingungen zu sichern.
- Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Sie ist ausschließlich vermittelnd oder beratend tätig.
- Die Ombudsperson nimmt mit den Parteien das Gespräch auf und versucht zwischen ihnen zu schlichten.
- Sie kann nur vermittelnd tätig werden, wenn die MitarbeiterInnen, Einrichtungsleitungen und die Geschäftsführung auf freiwilliger Basis mit ihr zusammenarbeiten und offen und konstruktiv im gegenseitigen Respekt an einer Lösung arbeiten wollen.
- Die Ombudsperson berät Sie auch präventiv bei Unklarheiten, die zu Konflikten oder Eskalationen führen könnten.
- Die Ombudsstelle handelt unabhängig und selbstständig, sie ist politisch und konfessionell neutral.
- Alle Anliegen und Gespräche werden vertraulich und individuell geführt und behandelt.
- Gewünschte Verschwiegenheit oder Anonymität wird gewährleitet, sofern keine Gefahr im Rahmen des Kindeswohls oder Gefahr für die Einrichtung und den Träger besteht.
- Die Leistungen sind kostenlos.
- Die Ombudsstelle ist im Verbund sozialpädagogischer Kleingruppen e.V. verankert.
Wir sind Mitglied im Verein "Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen", eine Anlaufstelle, bei der sich junge Menschen über ihre Rechte informieren können ()
(Flyer für junge Menschen - "Deine Rechte in der Jugendhilfe") - (Mitgliedsantrag - Ombudsstelle Hessen)