… Hilfen für junge Menschen und Familien an, die Unterstützung suchen, Begleitung wollen und Beratung wünschen. Die Hilfen werden im Lebensumfeld der Familie durchgeführt. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII bieten wir folgende Maßnahmen an:
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Erziehungsbeistandschaft §30 SGB VIII
Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den klassischen Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf junge Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Deren Familiensystem und das soziale Netzwerk werden dabei mit einbezogen.
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Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist die intensivste Form der ambulanten Hilfe für Familien. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk. Die Bereitschaft der Familie, Hilfe anzunehmen und zusammenzuarbeiten, ist ebenso wichtig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft.
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Flexible ambulante Hilfen §§ 27 SGB VIII ff.
In Absprache mit dem fallzuständigen Jugendamt bieten wir flexible und auf die Bedarfe der Familien zugeschnittene Hilfen an.
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Herkunftseltern Beraten §§ 27, 34, 37 SGB VIII
Wir beraten und betreuen Eltern bzw. Erziehungspersonen, deren Kinder sich in Fremdunterbringung/Heimerziehung befinden. Unser Ziel ist es, mit den Eltern die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nachhaltig zu verbessern, damit diese ihre Kinder selbst erziehen können. Falls eine nachhaltige Verbesserung nicht möglich ist, erarbeiten wir mit den Eltern eine auf Dauer angelegte Lebensperspektive zur Förderung der Beziehung des Kindes zur Herkunftsfamilie.
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Familie in Krise § 27 SGB VIII ff.
Wenn sich Familien in einer Krise befinden, beginnen wir schnellstmöglich mit der Arbeit. Gemeinsam mit der Familie möchten wir innerhalb von vier Monaten Lösungsmöglichkeiten finden, um die Erziehungs- bzw. Entwicklungsbedingungen der Kinder wiederherzustellen.