Wir betreuen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer/einer Familie leben oder in familäre Strukturen eingebunden sind
- bei denen eine umschriebene Problemlage vorliegt
- die einer individuellen Betreuungsform bedürfen
- bei denen eine Einbeziehung des familiären und sozialen Umfeldes erwünscht ist
- die eine seelische Beeinträchtigung haben
- bei denen eine mögliche Fremdunterbringung geklärt, vermieden, verkürzt oder abgeschlossen werden soll
- bei denen die Überleitung zu anderen Hilfeformen unterstützt werden soll
- die in bestehende Lebenszusammenhänge integriert und/oder verselbstständigt werden sollen
- Familien in besonders belasteten Lebenssituationen mit unterschiedlichen Problemen
Rechtsgrundlage der Betreuung sind die §§ 27, 30, 31, 35, 35a, und 41 SGB VIII.
Die flexible ambulante Jugendhilfe ist Einrichtungsbestandteil des Verbundes in Gudensberg und hat ihren Standort in Gudensberg. Von hier aus erstreckt sich dieses Angebot auf den nördlichen Schwalm–Eder–Kreis und die Bezirke der angrenzenden Landkreise.
In Gudensberg stehen Räumlichkeiten für die Büroarbeit, für Gespräche, für Betreuungsarbeit und für unterschiedliche Aktivitäten sowie eine kleine Küche zur Verfügung.